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Sonder-Infobrief Bayern II 18.11.2019
Im Auftrag des BDS Landesverbands 8 - Bayern wird Ihnen nachfolgend erneut eine aktuelle Information zur laufenden Änderung des Waffengesetzes übermittelt.
Änderung des Waffengesetzes – Impuls von Freien Wählern und CSU aus München für Berlin

Nachdem sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU/SPD in Berlin zunächst etwas schwer damit getan hat, die berechtigte Kritik der Sportschützenverbände an der laufenden Novellierung des Waffengesetzes ernst zu nehmen, setzt nun ein Sinneswandel ein. Zunächst vertraute man im Bundestag noch blind dem Bundesinnenministerium, das in seinem Gesetzentwurf schwere Verschärfungen für Sportschützen wollte. So sollten Schützen langjährig monatliche oder vielfach jährliche Schießnachweise mit jeder einzelnen (!) Waffe erbringen. Andernfalls würde das Bedürfnis wegfallen und die Waffe wäre abzugeben. Obwohl alle Verbände – DSB, BDS, Jäger, Industrie und Handel und andere – bereits Anfang 2019 deutlich auf den Un- und Widersinn der Vorschläge, auf die weiteren Schwachstellen im Gesetz wie zu den Magazinen und die schlichten handwerklichen Fehler hingewiesen hat, hat sich bis Oktober praktisch kaum etwas verbessert. Jetzt ist nach der Expertenanhörung unter anderem mit dem BDS Präsidenten Friedrich Gepperth vom 11. November und den „Brandbriefen“ von BDS, BSSB und anderen Verbänden aber Schwung die Sache gekommen, den Betroffenen wird zugehört und endlich wird vor allem an Verbesserungen im Gesetz gearbeitet.  
  
Ein wichtiger Impuls kommt gerade auch aus Bayern: Die Freie Wähler Fraktion hat es geschafft, den Koalitionspartner CSU für einen Dringlichkeitsantrag im Bay. Landtag gegen die Waffengesetzverschärfungen des CSU-geführten Bundesinnenministerium zu gewinnen. Damit soll sich Bayern auf Bundesebene gegen unnötigen Verschärfungen für Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen wehren und dagegen, dass über die rechtlich notwendig umzusetzende EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgeschossen wird. Das ist nicht nur im laufenden Verfahren des Bundestags relevant, sondern wird auch später noch Im Bundesrat bedeutsam sein. Denn dort sitzen zahlreiche Bundesländer, denen selbst die jetzige Schikane der Sportschützen immer noch nicht genug ist.
Die Freien Wähler plädieren gegen unangemessen Belastungen bei Sportschützen und zusammen mit der CSU für eine unbürokratische und praktikable Umsetzung der EU Vorgaben. Den FW ist gelungen, die Regierungskoalition in Bayern gegen die Verschärfung des Bedürfnisprinzips zu impfen und etwa dagegen, dass Sportschützen Waffen nur dann besitzen dürfen, wenn sie nachweisen, mindestens einmal im Monat damit zu schießen. Mit dem Dringlichkeitsantrag wird die bayerische Staatsregierung vielmehr aufgefordert, sich auch weiterhin im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für lebensnahe und praktikable Lösungen einzusetzen.

Dringlichkeitsantrag (pdf)
Pressemitteilung FW (pdf)
Pressemitteilung CSU Fraktion (Link)

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